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Auto-Leasing in Österreich

Der Automobilmarkt boomt auch in Österreich. Daher bieten Fahrzeugverkäufer immer mehr Möglichkeiten an, damit sich auch Kunden ohne viel Geld den Traum vom eigenen Auto erfüllen können. Eines dieser Methoden ist das Leasing, das ein Fahrzeug als Leihgabe gegen eine Nutzungsgebühr ermöglicht. Von diesem höchst individuellem Modell macht bereits jeder dritte Neuwagen auf den Straßen Österreichs Gebrauch. Dieser Artikel wird Ihnen zeigen, warum das so ist.

Viele Kunden profitieren von der schnellen Umsetzung des Finanzierungsmodells, denn ein klassisches Sparen auf einen PKW dauert nicht nur sehr lange, in vielen Familien ist dies finanziell auch gar nicht möglich. Der Kredit erscheint durch die nachteiligen Bedingungen oder einen schlechten Zinssatz auch nicht immer eine lohnende Möglichkeit. Das Leasen hingegen macht sich von den aktuell niedrigen Verzinsungen und dem gegenseitigen Unterbieten der Leasinggeber das gegenwärtige Marktgeschehen zunutze. Allerdings bietet Ihnen diese Finanzierung auch den Vorzug, alle paar Jahre ein neues Auto fahren zu können. Dadurch umgehen Sie die Reparaturen älterer Gebrauchtwagen und ermöglichen sich das Mitgehen mit der Mode.

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Auswahl des Leasingvertrags

Bei der Auswahl eines geeigneten Leasinggebers sollten Sie auf keinen Fall den erstbesten Anbieter nehmen, sondern verschiedene Möglichkeiten prüfen. Als die schnellste und bequemste Methode für den Überblick aktueller Angebote eignen sich Online-Portale und deren Suchfunktionen äußerst gut. Generell gilt, dass Sie zwischen einem direkten Leasingmodell (unmittelbar durch den Hersteller) oder einem indirekten Leasingvertrag (durch ein vermittelndes unabhängiges Unternehmen) wählen können. Ausschlaggebend für sämtliche folgende Kostenaufstellungen sind die Parameter:

  • Automarke
  • Fahrzeugtyp
  • Genaues Modell
  • Ausstattungspaket
  • Leistung
  • Zustand des PKW (inklusive Kilometerstand)
  • Listenpreis oder Kaufpreis bei herkömmlicher Anschaffung.

In Österreich ist es erst einmal möglich, alle Autos mit einem Leasing zu finanzieren – auch Gebrauchtwagen. Dazu zählen ebenfalls Pick-Ups, Kleinbusse, Vans, Kleinlastwagen sowie Autos mit Kasten oder Pritsche. Bei den E-Autos wird hingegen unterschieden und hier kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an, ob eine Finanzierung möglich ist. Alle Modelle der Marke Tesla beispielsweise sind für eine Leasingfähigkeit gänzlich ungeeignet. Ebenfalls dürfen Fahrzeuge auch nicht geleast werden, wenn ihr Verkauf zwischen zwei Privatpersonen angedacht ist; das Auto von Interesse sollte vorher einem anderen Leasingverhältnis entstammen oder als bisheriges Vorführfahrzeug nun zum Verkauf stehen.

Sobald Sie sich für ein passendes Auto und einen seriösen und vielversprechenden Leasingpartner entscheiden konnten, steht nun das Verhandeln der Vertragsbedingungen an. Der jetzige Wert des Wagens stellt die Grundlage der diesbezüglichen Rechnungen dar. Es wird festgelegt, ob der Leasingnehmer eine Anzahlung zu Beginn der Laufzeit leisten muss, wie hoch die Monatsraten ausfallen, wie lange der Vertrag laufen wird und auch, wie hoch der erwartete Wert nach Auslaufen des Leasings sein wird. Zudem wird geregelt, ob der Wagen regelmäßig zur Inspektion muss, was bei Zahlungsausfällen oder -verzögerungen passiert und inwieweit eine Versicherung abgeschlossen werden muss. In der Regel wird durch den Leasinggeber eine staatliche Vertragsgebühr und eine Bearbeitungsgebühr noch vor Vertragsbeginn erhoben. Alle Punkte werden im Folgenden noch weiter erläutert. Zunächst gibt es neben dem seltenen Fall keiner Vorauszahlung diese drei Möglichkeiten der Anzahlung.

Erste Option: Anzahlung

Dadurch, dass der Kunde vor der Laufzeit des Vertrags einmalig eine gewisse Summe als Kaution hinterlegt, bietet sich dem Leasinggeber eine Sicherheit, dass der Vertragsnehmer über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, den Vertrag wirtschaftlich gesehen einzuhalten. In der Regel werden bis zu 30 % des Gesamtpreises als Anzahlung veranschlagt. Die Summe wird nach Ende der Laufzeit entweder mit einem neuen Vertrag verrechnet, sofern die Anzahlung nicht schon mit niedrigeren Monatsraten gegengerechnet wurde.

Zweite Variante: Depotzahlung

Das sogenannte Depotleasing ist dem herkömmlichen Finanzierungsleasing mit Anzahlung sehr ähnlich. Hier werden aber bei Inkrafttreten des Vertrags bis zu 50 % des Gesamtwertes fällig, um die gezahlte Einmalkaution als Art Depot zu nutzen. Nach Vertragsende sorgt die stattliche Vorauszahlung dann für einen sehr kleinen oder gar keinen Restwert. Selbstverständlich bleibt die Summe ebenso bis zum Ende der Laufzeit bestehen.

Dritte Alternative: Leasingentgeltvorauszahlung

Eine Leasingentgeltvorauszahlung richtet sich nur für Unternehmer, die einen Wagen als Firmenauto leasen möchten. Die Zahlung ermöglicht auch eine vorgezogene Erstattung der Kosten um bis zu 30 % des Gesamtwertes. Insbesondere in diesem Fall empfehlen Experten das sogenannte „Operating Leasing“, denn hier wird der Firmenwagen wirklich nur zur täglichen Nutzung geliehen. Etwaige Ausgaben für Reparaturen, Serviceleistungen, Reifenwechsel oder Inspektionen werden weiterhin durch die Leasingfirma beglichen. Zudem können geforderte Leasingsentgelte von der Steuer abgesetzt werden, was den Unternehmern zu Gute kommt.

Laufzeit des Leasingvertrags

Sobald die Schuld einer möglichen Anzahlung ausgestanden ist, gilt der Vertrag und damit auch seine Laufzeit. Für Privatpersonen beläuft diese sich auf mindestens 24 Monate, jedoch sind auch Modelle von 36, 48 oder 60 Monate auf dem österreichischen Markt sehr üblich. Die Höchstgrenze der Laufzeit gilt die 84-Monats-Grenze, also sieben Jahre. Als Faustregel gilt, dass je länger ein Vertrag dauert, desto geringer fallen die Monatsraten oder desto niedriger fällt der Restwert aus. Es gibt Pakete mit einem fixen Ratensatz, der sich nicht an den aktuellen Zinswert orientiert. Jedoch gibt es auch Programme, deren Monatszahlungen an den jeweiligen Zinssatz variabel angepasst werden.

In jedem Fall bleibt das Leasingunternehmen der Besitzer des PKWs – Sie sind lediglich der Nutzer auf Zeit. Allerdings heißt das nicht, dass Sie unachtsam oder rücksichtslos mit der Leihgabe umgehen sollten, da dieses Verhalten sehr hohe Kosten verursachen wird. Generell gilt, dass Sie eine normale Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, Zubehör einbauen dürfen und auch das Auto an andere Personen verleihen dürfen. Ausflüge ins Ausland sind daher auch kein Problem. Allerdings werden Sie im Zweifelsfall als haftende Person zur Kasse gebeten. Es empfiehlt sich daher eine Vollkaskoversicherung gegen Unfallfolgen. Diese wird teilweise in den Vertragsbedingungen des Leasingvertrags vorgeschrieben. In jedem Fall fallen alle entstandenen Schäden und Defekte im Zuge der Schlussrechnung auf Sie zurück.

Der Vertrag ist gar auf andere Personen übertragbar, wenn Sie das Leasing nicht fortsetzen können oder wollen. Die Rahmenbedingungen wie Dauer, Ratenzahlung und Bestimmungen bleiben in diesem Fall bestehen. Der Leasingvertrag ist grundsätzlich von Ihnen kündbar, allerdings bringt dies sehr hohe und schwer abschätzende Mehrkosten mit sich. Nicht nur wird das Bezahlen der „letzten Rate“ (der Restwert) schlagartig vorgezogen, auch andere Gebühren wie Bearbeitungskosten oder fällige Werkstattkosten müssen Sie tragen und außerdem stehen Sie plötzlich ohne PKW da.

Der Kaufvertrag ist jedoch auch auf Seiten der Leasinggesellschaft kündbar, sofern der Kunde die vertraglichen Bedingungen nicht eingehalten hat. Unter Angabe einer Nachfrist kann somit ein Zahlungsverzug oder ein Ausfall der monatlichen Rate eine Kündigung nach sich ziehen. Hier treten dann dieselben Kosten auf, als wäre die Kündigung vom Nutzer ausgegangen. Genau für diesen Fall gibt es die Ausfallversicherung, die dann einspricht, wenn die Monatsrate einmal nicht gezahlt werden kann. Damit eine derartige Versicherung greifen kann, sollten Sie sich frühzeitig um diese bemühen. Außerdem wird im Vorfeld die Bonität geprüft, die im Fall von Privatpersonen eine Selbstauskunft mit Einkommensnachweisen und im Fall eines Gewerbes die Handelsauskunft oder den Jahresabschluss fordert. Bei positiver Kreditwürdigkeit sind Sie dann gegen unvorhergesehene Tilgungsschwierigkeiten gerüstet.

Bei dem Leasing von einem Neuwagen sollten Sie darüber hinaus die Einhaltung der Service-Intervalle beachten. Diese Vertragsklausel gibt vor, nach welchem Zeitraum oder nach welcher Kilometergrenze eine Werkstatt für eine Inspektion aufgesucht werden muss. Falls es nicht anders im Vertrag vermerkt ist, tragen Sie als temporärer Besitzer des Fahrzeugs die resultierenden Kosten. Allerdings darf das Leasingunternehmen weitaus höhere Gebühren verlangen, wenn die Intervalle der Untersuchungen nicht eingehalten wurden. Ebenfalls lohnt sich der regelmäßige Blick auf den Kilometerstand: Viele Leasingautos sollen „zu viel“ benutzt werden, um weitere Werteinbußen zu verhindern. Sollten Sie diesen Rahmen einmal überschreiten, darf der Leasinggeber auch hier eine Rückerstattung verlangen.

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Ende des Leasingvertrags

Sobald die festgesetzte Dauer des Vertrages abgelaufen ist, prüft der Leasinggeber die Einhaltung der Bestimmungen. Eine daraus resultierende Restschuld durch Schäden oder Vertragsbrüchen wird dann direkt fällig. Der Kunde besitzt in der Regel drei Möglichkeiten, um auch in Zukunft nicht auf das Autofahren verzichten zu müssen. Natürlich muss die Leasingfirma der Möglichkeit zustimmen und auch hier gilt der alte Vertrag als Basis der angebotenen Optionen.

Erste Option: Verlängerung des Autoleasings

Wenn das bisherige Leasingverhältnis positiv verlaufen ist, kann mit beidseitigem Einvernehmen das bestehende Leasing bestehen bleiben. Dazu wird der alte Vertrag durch einen Neuen ersetzt und eventuelle Preise und Gebühren der neuen Situation angepasst. Es ist auch möglich, nur die Laufzeit des Vertrags anzupassen. Danach wiederholt sich der komplette Prozess mit den schon genannten Besonderheiten. Bei der zweiten Endbilanz fällt jedoch der Restwert dementsprechend gering aus oder verfällt ganz. Sie kaufen somit langsam mit der verlängerten Ratenzahlung den Wagen ab und können ihn dann nach der zweiten Laufzeit Ihr Eigen nennen.

Zweite Variante: Herauskaufen des geleasten Autos

Wenn Sie Gefallen an dem Auto gefunden haben, können Sie es nach jahrelanger Nutzung zu günstigeren Preisen dem Leasingunternehmen abkaufen. Dabei ist es wichtig, ob das individuelle Leasingmodell eine Teilamortisation oder eine Vollamortisation vorsieht. Während die erste Variante eine letzte Rate als Restwertzahlung vorsieht, verfällt diese Forderung im vollwertigen Modell. Denn je nach Höhe der Anzahlung und nach Größe der Monatsraten errechnet sich ein noch zu zahlender Restwert.

Dazu ist die Differenz aus geleisteter Gesamtzahlung und tatsächlichem Wert des Fahrzeuges ausschlaggebend. Anhand des Eurotax-Restwertprognose wurde bereits bei Vertragserstellung versucht, diesen Wert marktkonform vorauszusagen. Nach Zahlung gehört das Auto jedoch vollkommen Ihnen und das Verhältnis zwischen Ihnen und Leasinggesellschaft erlischt. Ein besonderes Modell nennt sich Restwert Plus. Hierbei wird schon anfangs ein garantierter Restwert vorausgesagt, von welchem nur bei unvorhergesehenen Wertminderungen abgesehen werden darf.

Dritte Alternative: Wechsel des Leasingwagens

Es spricht in den meisten Fällen nichts gegen die einwandfreie Rückgabe des Leihautos an die Leasinggesellschaft und dem einfachen Wechsel zu einem anderen Leasingvertrag. Sofern Sie bei der bisherigen Firma bleiben, kann sogar der Kauferlös einen positiven Effekt auf neues Leasingangebot und seine Konditionen haben. Allerdings lohnt sich der erneute Vergleich mehrerer Leasinggeber durch einschlägige Internetseiten und Sie schließen erneut einen Vertrag für ein Leasingfahrzeug ab.

Von Nicolas Jany   |   28.03.2021