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Gebrauchte Autos aus Deutschland Importieren: Ultimativer Guide

Die Automobilbranche boomt seit Jahren. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass sich viele Händler besonders auf den Verkauf von Gebrauchtwagen spezialisiert haben. Wenn Sie in Österreich wohnen und derzeit auf der Suche nach einem neuen PKW sind, lohnt sich manchmal auch der Blick auf den internationalen Markt. In erster Linie liegt da Deutschland nahe, schließlich entstehen durch die gleiche Sprache keine Kommunikationsschwierigkeiten und natürlich ist die Überführung aus dem Anrainerstaat verhältnismäßig einfach.

Allerdings gibt es einige Richtlinien zu beachten, wenn Sie einen Gebrauchtwagen in Deutschland erwerben, diesen dann nach Österreich einführen und ihn schlussendlich hierzulande anmelden. Hierbei müssen Sie zu den herkömmlichen Behörden weitere Anlaufstellen aufsuchen, damit das deutsche Fahrzeug bei Ihnen vor Ort offiziell gefahren werden darf. Trotz der anfallenden Mehrkosten, die im Folgenden vorgestellt werden, können sich Angebote durch deutsche Automobilhändler immer noch finanziell lohnen. Somit stellt der Import des Gebrauchtwagens nach Österreich eine profitable Alternative zum Autokauf in Ihrer Region dar.

Eine solide Kaufvorbereitung

Selbstverständlich beginnt Ihr Importvorhaben mit einem vielversprechenden Angebot einer deutschen Firma. Dabei haben Sie aus Österreich online die beste Möglichkeit des Preisvergleichs – vorzugsweise über einschlägige Portale. Als nächster Schritt folgt dann die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer. Dieser gibt Ihnen dann die ausreichende Auskunft über Verfügbarkeit, Kaufvertrag und Kostenüberblick.

Sofern Ihnen der Preis nach wie vor zusagt, gilt es, das potenzielle Kaufobjekt auf etwaige Schäden zu prüfen. Im Zuge dessen ist es relevant, ob der Händler Ihnen im Vorfeld einen Vorvertrag per Mail zukommen lässt. In diesem sollten unbedingt alle Qualitätsmängel aufgeführt sein. Außerdem ist hier zu beachten, dass die Mehrwertsteuer in der Kostenaufstellung vorkommt, damit es nicht im Nachhinein zu bösen Überraschungen kommen kann. Darüber hinaus ist eine Anzahlung (in der Regel 10 % des Gesamtpreises) fällig. Verkäufer, die die gesamten Kosten des Autos im Vorfeld verlangen, sind unseriös und Sie sollten unbedingt von solchen Betrügern absehen.

Andere Anbieter sehen keinen Vorvertrag vor; hier reserviert das Unternehmen lediglich Ihr auserkorenes Fahrzeug. Jedoch ist diese nicht rechtsbindend und es kann durchaus sein, dass es bei Ihrer Ankunft vor Ort nicht mehr verfügbar ist. Egal, ob das Unternehmen mit einem Vorvertrag oder einer Reservierung arbeitet, Ihr nächster Schritt sollte dann die Vorbereitung der Anreise sein.

In den meisten Fällen bietet es sich an, mit öffentlichen Verkehrsmitteln in den deutschen Verkaufsort anzureisen. Die Rückfahrt bestreiten Sie dann mit dem neu erworbenen Fahrzeug. Falls der Gebrauchtwagen in Norddeutschland auf Sie wartet, sollten Sie eventuell den Flugweg in Erwägung ziehen. Mit einem oft günstigen Angebot oder sogar einem Wohnort in Flughafennähe ist die Option auf jeden Fall die schnellste und bequemste Variante der Anreise.

Als letzte Vorbereitung steht nun die Beantragung eines gültigen Nummernschildes an, schließlich dürfen Fahrzeuge ohne Registrierung nicht bewegt werden. Das Überstellungskennzeichen – oft auch Zoll- oder Kurzzeitkennzeichen genannt – können Sie auf drei Arten erhalten. Entweder erhalten Sie eins ganz simpel vom Händler, der sich im Vorfeld für Sie schon um alles gekümmert hat. Andernfalls können Sie auch bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle ein derartiges Nummernschild beantragen. Zudem bietet das Bundesverkehrsamt die Forderung online an. Allerdings kann das Kennzeichen dann nur an eine deutsche Adresse – idealerweise die des Verkäufers – versendet werden. Bitte beachten Sie zudem, dass ein blaues Kennzeichen nicht gültig ist und das rote Überstellungskennzeichen nach einigen Tagen ihre Gültigkeit verlieren.

Erfolgreich (Ver-)Kaufen

Wenn es nach den Schritten der Vorbereitung zum Tag Ihrer Ankunft in Deutschland kommt, sollten Sie unbedingt einige Dokumente mit im Gepäck haben. Neben Ihrem Reisepass oder Personalausweis benötigen Sie in jedem Fall Ihren Führerschein für die Kaufabwicklung. Darüber hinaus ist es ratsam, bereits eine gültige Vignette für Österreich mitzubringen. Auf diese Weise müssen Sie sich nicht noch kurz vor der deutsch-österreichischen Grenze um eine Wertmarke bemühen.

Während des Verkaufs erhalten Sie dann noch weitere Unterlagen, die für die Überführung, aber auch für das Besitzen des Fahrzeugs in Österreich wichtig werden. Wie bei jedem Autokauf werden Ihnen von Seiten des Händlers Betriebsanleitung, Serviceheft sowie Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) ausgehändigt. Des Weiteren wird durch einen Bericht der letzten technischen Untersuchung die Fahrtüchtigkeit des Autos bestätigt; diese sollte nach Möglichkeit nicht sehr lange zurückliegen. Ein sogenannter Typenschein wird dann bei der Registrierung in Österreich wichtig und wird ebenfalls durch den deutschen Händler ausgestellt.

Selbstverständlich darf der Kaufvertrag als Herzstück nicht fehlen. Hier sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie alle vorher abgesprochenen Maßnahmen zu Kosten, Kaufabwicklung und eventueller Haftung wiederfinden. Lesen Sie auch in jedem Fall das Kleingedruckte. Wie bereits bei dem Vorvertrag erscheint es auch hier wichtig zu erwähnen, dass alle Einzelschäden und Qualitätsmängel schriftlich vermerkt sind, damit das Fahrzeug genau den Zustand hat, den Sie im Vorfeld auch vereinbart haben. Eine Probefahrt mit rotem Kennzeichen sollten letzte Zweifel über die Fahrtüchtigkeit des PKWs aus der Welt schaffen und Sie zum finalen Kauf überzeugen.

In den meisten Fällen greifen Käufer auch auf unabhängige Sachverständige zurück, um ein unvoreingenommenes Urteil über den Fahrzeugwert zu erhalten. Derartige Gutachten zur Gebrauchtwagenprüfung können im Vorfeld oder während des Kaufes durch beispielsweise den TÜV, die Dekra oder den ADAC durchgeführt werden. Einige Interessenten bestehen zudem auch auf eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags, damit dieser absolut wasserdicht die weiteren Schritte des Importes besiegeln kann. Eine endgültige Rechnung ist meist im Kaufvertrag enthalten oder ihm beigefügt. Hier sollten Sie darauf bestehen, dass die deutsche Mehrwertsteuer im Endpreis inkludiert ist. Als letzter Schritt bleibt Ihnen nun die Rückreise in die Heimat, nachdem das neue Auto mit dem Kennzeichen und der Vignette ausgestattet ist.

Eine gelungene Anmeldung

Einige Tage nach der Rückankunft in Österreich erlischt die Gültigkeit des Überstellungskennzeichens und Sie dürfen erst wieder mit Ihrem neuen Wagen fahren, wenn Sie ein ordentliches Nummernschild in Österreich bekommen haben. Dazu setzen Sie sich mit der ansässigen Kontaktfirma Ihres Vertragshändlers in Verbindung. Mit Hilfe eines Generalimporteurs erfolgt nun eine Eintragung Ihres Autos in die Genehmigungsdatenbank. Dabei sollten Sie Ihren Kaufvertrag sowie die Zulassungsbescheinigung griffbereit haben. Außerdem benötigt die zuständige Person den ausgehändigten Typenschein, der Auskunft über die technischen Daten und die nationale Berechtigung für den Verkehr Österreichs erteilt. Außerdem muss eine sogenannte EWG-Übereinstimmungsbescheinigung eingereicht werden. Dieses Dokument wird auch Coc-Papier genannt und erlaubt die Einfuhr eines ausländischen Produktes in den heimischen Markt. Da sowohl Deutschland als auch Österreich Mitglieder der EU sind, entfallen jegliche Zollabgaben und dieses Formular ist in Ihrem Fall reine Formalität. Zudem entfällt auch die Zahlung der österreichischen Mehrwertsteuer, sofern diese schon in Deutschland verrichtet wurde.

Das österreichische Finanzamt prüft nun den weiteren Prozess nach drei Kriterien. Der Erste ist die schon gezahlte Abfuhr der Mehrwertsteuer. Zweitens wird die Höhe der Abgabe „NoVA“ behördlich errechnet. Diese Normverbrauchsabgabe ergibt sich aus der Höhe des CO2-Ausstoßes. Insbesondere bei älteren Autos mit hoher Feinstaubbelastung sollte dies kalkuliert werden. Mit folgendem Rechenbeispiel können Sie diese einmalige Zahlung für Ihren PKW berechnen:

  • (Abgabe von CO2 pro km – 90) / 5 = Prozentsatz Ihrer NoVA
  • Wert nach Prozentsatz – 300 € + Malus (20 € / g) = Kosten der NoVA

Mit diesen zwei Gleichungen erhalten Sie also die Gebühr der CO2-Belastung. Die 300 € können jährlich variieren, gelten dann aber für alle Fahrzeuge. Der „Malus“ ist die jeweilige Größe, die Ihr Auto über den erlaubten Grenzwert von 250 g Kohlenstoffdioxid ausstößt. Den Ausstoß können Sie mit Ihrem Kraftstoffverbrauch ausrechnen: Bei einem Benziner multiplizieren Sie den Literverbrauch mit 25, während Dieselfahrzeuge den Multiplikator 28 auf den Verbrauch in Litern haben.

Als Drittes wird geprüft, ob der PKW auch nach österreichischen Standards technisch einwandfrei ist. Dazu gilt ein Gutachten des §57, der sogenannte „Pickerl“. Dieses entspricht in den meisten Fällen der letzten Hauptuntersuchung in Deutschland unterscheidet sich jedoch teilweise in den Laufzeiten und Fristen. Diese muss zur Vollständigkeit ebenso dem Finanzamt vorliegen, damit die vorläufige Zugangssperre aufgehoben wird. Als letzter Schritt erfolgt nun die Anmeldung bei der lokalen Zulassungsstelle und Sie dürfen mit neuem Kennzeichen, einer KFZ-Versicherung und Vermerk im Fahrzeugschein endlich den Gebrauchtwagen auf österreichischen Straßen offiziell benutzen oder natürlich das Auto weiterverkaufen.

my image Bei der Anmeldung eines Importfahrzeuges in Österreich gibt es verschiedene Punkte zu beachten. © Pixabay

Tipps zu den Kosten

Damit der Gebrauchtwagenimport Ihres neuen Autos aus Deutschland ein wahrer Erfolg wird, sollten Sie gewissenhaft alle oben aufgeführten Schritte befolgen. Zudem sind eine ausführliche und vollständige Kostenplanung immens wichtig, damit Sie nicht von versteckten Gebühren überrascht werden. Nehmen Sie die folgende Liste als ersten Überblick über die Gesamtkosten und entscheiden Sie erst danach, ob sich der Kauf in Deutschland wirklich rentiert. Die genannten Kosten dienen nur als Richtwerte und können mitunter variieren:

  • Kaufpreis des PKW durch deutsche Autohändler (hier sind die Automarke, das Modell, die Ausstattung, die Fahrzeugklasse und natürlich das Angebot maßgeblich. Achten Sie auf Anzahlungen und Vorverträge.)
  • Anreisekosten (basierend auf Gebühren für Fortbewegungsmittel, Aufenthaltskosten, etc.)
  • Kosten des Überstellungskennzeichens (zwischen 100 und 150 €)
  • Gebühr für eine neue Vignette
  • Evtl. Gebrauchtwagenprüfung durch ADAC, Dekra oder TÜV (67 - 100 €)
  • Ggf. Notargebühren, um den Kaufvertrag zu beglaubigen
  • Eintragung in die Genehmungsdatenbank (maximal 180 €)
  • Evtl. Nachzahlung der Mehrwertsteuer bei Versäumnis
  • Normenverbrauchsabgabe (CO2-Gebühr kann schwanken)
  • Ggf. Erneuerung des Gutachtens §57 (Pickerl)
  • Herkömmlichen Anmeldegebühren (Versicherung, Zulassungsstelle)

Andere Zahlungen wie eine Zollabgabe oder das Leisten der österreichischen Mehrwertsteuer sind in diesem Fall nicht zu tätigen, da der Import innerhalb der EU geschieht und daher als Binnenmarkt angesehen wird. Bei Neuwagen wird von österreichischer Seite eine Umsatzsteuer in Form der Einfuhrumsatzsteuer fällig, die bei einem Import von Gebrauchtwagen nicht erhoben wird. Ebenfalls verfallen Übersetzungskosten, da sämtlicher Dokumentenverkehr in deutscher Sprache abläuft. Auf Grund dieses Vorzugs und der geografischen Nähe zu Deutschland sollten Sie sich als österreichischer Kaufinteressent unbedingt die Option des internationalen Erwerbs offenhalten.

Von Nicolas Jany   |   13.03.2021