Zurück Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag

NoVA jetzt auch für leichte Nutzfahrzeuge

Mit 1. Juli sind in Österreich erneut Änderungen der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Kraft getreten, die deutliche Verschärfungen erstmals auch für Besitzer von Motorrädern und leichten Nutzfahrzeugen bringen. Wir fassen die NoVA-Regelungen zusammen.

Weitere Ökologisierung der NoVA

Bis auf wenige Ausnahmen wurde die NoVA per 1. Juli 2021 auf alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht ausgeweitet. Das bedeutet: Ab sofort sind auch SUV, Pick-Ups, Kastenwagen und Vans, die als Klein-LKW gelten, NoVA-pflichtig.

Zusätzlich wird der CO2-Malus früher fällig und gleichzeitig deutlich erhöht, die Deckelung der NoVA wird bis 2024 schrittweise angehoben und der CO2-Abzugsbetrag weiter gesenkt. Darauf gehen wir später noch näher ein.

Aktuell sind nur noch folgende Fahrzeuge in Österreich von der NoVA befreit:

  • Alle Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km - also Elektrofahrzeuge
  • Fahrzeuge, die der persönlichen Fortbewegung von Menschen mit Behinderung dienen (auch Leasing-Fahrzeuge)
  • Anhänger (auch Wohnwagen), Lkw und Omnibusse
  • Vorführ-, Diplomaten- und Fahrschulfahrzeuge, Taxis, Miet- oder Gästewagen
  • Oldtimer, also alle Fahrzeuge mit Baujahr 1955 oder davor bzw. Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre alt sind und in die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kfz eingetragen sind (§ 131b) UND nicht für den alltäglichen Gebrauch verwendet werden.

Die neuen NoVA-Regelungen im Detail

CO2-Malus

Für Neufahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 200 g/km ist seit 1. Juli ein Malus von 50 Euro für jedes weitere Gramm CO2 zu entrichten. Das bedeutet eine Erhöhung des Malusbetrages (bisher 40 Euro je Gramm CO2) und eine gleichzeitige Senkung des zur Berechnung verwendeten Grenzwerts (bis 30. Juni 275 g/km).

Ab 2022 wird der Malus-Grenzwert noch dazu jährlich um 15 g/km gesenkt, während (natürlich) der Malusbetrag weiter um je 10 Euro steigt. Das bedeutet: lm Jahr 2024 ist ab einem Ausstoß von nur noch 155 g/km für jedes Gramm CO2 mehr ein Malus von 80 Euro zu berappen. Zum Vergleich: 155g CO2/km entspricht dem Verbrauch eines modernen Diesel-Fahrzeugs von 6 Litern auf 100 Kilometern.

Tipp: Wie sich die NoVA-Änderungen auf den Kaufpreis verschiedener Fahrzeugmodelle auswirken, können Sie in diesem Artikel nachlesen: Neue Verschärfungen der NoVA

NoVA-Höchststeuersatz

Seit 1. Juli gilt für Pkw ein neuer Deckelungswert von 50 Prozent, bis 2024 wächst dieser jährlich in Zehnerschritten auf bis zu 80 Prozent an.

Der Höchststeuersatz für Motorräder ist zum 1. Juli von 20 auf 30 Prozent gestiegen. Zudem müssen Quads ab sofort nicht mehr wie Pkw, sondern wie Motorräder berechnet werden.

NoVA für leichte Nutzfahrzeuge

Fahrzeuge der Klasse N1 (z.B. Lkw bis 3,5 Tonnen, Pick-Ups, Kastenwagen etc.) sind seit 1. Juli nicht mehr von der NoVA befreit. Ab sofort lautet die Formel zur Berechnung des Steuersatzes wie folgt:

CO2-Emissionen in g/km minus 165 Gramm dividiert durch 5 = NoVA-Satz in Prozent. Der NoVA-Bonus beträgt gleich wie bei den Pkw 350 Euro.

Übersteigt der CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs der Klasse N1 den Wert von 253 g/km, werden für jedes Gramm CO2 mehr 50 Euro zusätzlich fällig. Die jährliche Verschärfung des CO2-Malus bis 2024 ist gleich: Der Grenzwert sinkt jedes Jahr um 15 g/km, während der Malusbetrag um je 10 Euro steigt.

Überblick NoVA-Verschärfungen Pkw bis 2024

my image

Unser Fazit

Die zunehmenden NoVA-Verschärfungen machen den Kauf von Neufahrzeugen in Österreich von Jahr zu Jahr teurer. Je früher Sie sich für den Kauf eines Neufahrzeugs entscheiden, desto günstiger fällt die NoVA für Sie aus. Oder Sie umgehen die NoVA, indem Sie sich für den Erwerb eines Gebrauchtwagen entscheiden.

Tipp: Der Import Ihres Wunschfahrzeugs aus dem Ausland kann sich aufgrund der deutlich geringeren Preise im Herkunftsland trotz der anfallenden NoVA-Nachzahlung für Sie auszahlen. Über unseren Novora-Rechner können Sie ganz einfach die Importkosten für Ihr Traumauto berechnen.

Von Birgit Weszelka   |   02.07.2021