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2021 bringt neue Verschärfungen der NoVA

Im Jänner 2020 wurde die Normverbrauchsabgabe (NoVA) an das WLTP-Messverfahren angepasst. Die Höhe der NoVA richtet sich seither nach den per WLTP gemessenen CO2-Emissionen eines Fahrzeugs. Alle Details dazu finden Sie hier im Überblick. Ende 2020 hat die österreichische Bundesregierung erneut Änderungen bei der NoVA beschlossen, die deutliche Verschärfungen darstellen. Betroffen davon sind auch Motorräder und leichte Nutzfahrzeuge.

Ökologisierung der NoVA ab Juli 2021

Bis auf wenige Ausnahmen wird die NoVA ab 1. Juli 2021 auf alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht ausgeweitet. Das bedeutet: Künftig sind auch SUV, Pick-Ups, Kastenwagen und Vans, die als Klein-LKW gelten, von der NoVA betroffen. Von der Abgabe befreit werden hingegen alle Fahrzeuge einem CO2-Emissionswert von 0 g/km - also Elektrofahrzeuge. Des Weiteren wird der CO2-Malus früher fällig und darüber hinaus deutlich erhöht, die Deckelung der NoVA wird bis 2024 schrittweise angehoben und der CO2-Abzugsbetrag weiter gesenkt.

Die neuen NoVA-Verschärfungen im Detail

Senkung des CO2-Abzugsbetrags.

Im Jahr 2020 berechnete sich der NoVA-Satz wie folgt: CO2-Emissionen in g/km minus 115 Gramm dividiert durch 5 = NoVA-Satz in Prozent. Davon werden einmalig 350 Euro abgezogen. Mit 1. Jänner 2021 wird die Abzugszahl 115 auf 112 gesenkt, in den folgenden drei Jahren sinkt der Wert jährlich weiter um jeweils 5 Gramm. 2024 beträgt der Abzugswert dann nur noch 97 Gramm. Das wirkt sich real als Preiserhöhung auf den Kaufpreis eines Fahrzeugs aus, wie unsere Rechenbeispiele im Folgenden zeigen werden.

CO2-Malus.

Haben Neufahrzeuge einen CO2-Ausstoß von mehr als 275 g/km, ist bis 30. Juni 2021 ein Malus von 40 Euro für jedes weitere Gramm CO2 zu entrichten. Ab 1. Juli dieses Jahres wird der Grenzwert auf 200 g/km gesenkt, zugleich steigt der Malusbetrag auf 50 Euro je zusätzlichem Gramm CO2. Ab 2022 sinkt der Malus-Grenzwert noch dazu jedes Jahr um 15 g/km, während der Malusbetrag weiter um je 10 Euro jährlich steigt. Ab 2024 ist also bereits ab einem Ausstoß von 155 g/km für jedes Gramm CO2 mehr ein Malus von 80 Euro zu zahlen. 155g CO2/km entspricht dem vergleichsweise geringen Verbrauch eines modernen Diesel-Fahrzeugs von 6 Litern auf 100 Kilometer.

Höchststeuersatz der NoVA.

Bisher lag der Deckelungswert für Pkw bei 32 Prozent, ab Juli 2021 steigt er auf 50 Prozent und wächst bis 2024 in Zehnerschritten auf bis zu 80 Prozent an.

Motorräder.

Am 1. Juli 2021 steigt der Höchststeuersatz für Motorräder von 20 auf 30 Prozent.

NoVA für leichte Nutzfahrzeuge.

Erstmals sind ab Juli 2021 Fahrzeuge der Klasse N1 (z.B. Lkw bis 3,5 Tonnen, Pick-Ups, Kastenwagen etc.) nicht mehr von der NoVA befreit. Die Formel zur Berechnung des Steuersatzes lautet: CO2-Emissionen in g/km minus 165 Gramm dividiert durch 5 = NoVA-Satz in Prozent. Der NoVA-Bonus beträgt gleich wie bei den Pkw 350 Euro. Übersteigt der CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs der Klasse N1 den Wert von 253 g/km, werden für jedes Gramm CO2 mehr 50 Euro zusätzlich fällig. Die jährliche Verschärfung des CO2-Malus bis 2024 ist gleich: Der Grenzwert sinkt jedes Jahr um 15 g/km, während der Malusbetrag um je 10 Euro steigt.

Übergangsregelung bis 1. Juni 2021

Tipp für alle Käufer von Nutzfahrzeugen und Pick-ups: Wenn für ein Fahrzeug ein unwiderruflicher Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen UND das Fahrzeug bis zum 31. Oktober 2021 an den Kunden geliefert wird, kann die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage angewendet werden. In dem Fall besteht z.B. für einen Klein-Lkw (N1) noch keine NoVA-Pflicht.

Wie wirkt sich die NoVA auf den Kaufpreis aus?

Unsere Rechenbeispiele zeigen, wie der Kaufpreis aktueller Fahrzeugmodelle durch die jeweilige NoVA beeinflusst wird (Berechnung je Modell auf Basis des jeweils gleichen Netto-Listenpreis):

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Unser Fazit:

Ein neues Auto zu kaufen wird aufgrund der zunehmenden NoVA-Verschärfungen in Österreich von Jahr zu Jahr teurer werden. Je früher Sie sich für den Kauf eines Neufahrzeugs entscheiden, desto günstiger fällt die NoVA für Sie aus.

Tipp: Wenn Sie Ihr Wunschfahrzeug schon im Ausland gefunden haben, können Sie hier die Importkosten inklusive aktualisierter NoVA-Werte berechnen: Novora-Rechner

Von Birgit Weszelka   |   01.01.2021